Wir benutzen das Modul Cash on Delivery zur Abwicklung der Nachnahme. Damit ist es allerdings nicht möglich MwSt auf einen Teil des NN-Betrages zu berechnen.
Wie sieht das rechtlich aus? - Riskiert man eine Abmahnung wenn man die MwSt. der NN nicht völlig korrekt angibt? Wie löst ihr dieses Problem? Für Hinweise wären wir echt dankbar!
also grundsätzlich würde ich sagen, Du musst die MwSt. korrekt auswerfen.
Es kann ja gut möglich sein, dass eine Firma mal per Nachnahme bestellt. Diese kann die MwSt. dann ja nur geltend machen, wenn Sie auf der Rechnung korrekt aufgeführt ist.
Eine Abmahnung ist meiner Meinung nach möglich, muss aber nicht zwingend sein.